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Kontaktaufnahme

Unter dem Menupunkt Kontakt finden Sie meine Telefonnummer und emailadresse unter welchen Sie mich kontaktieren können. Da ich meist in Gesprächen und daher nicht direkt erreichbar bin, bitte ich Sie mir eine Nachricht zu hinterlassen und ich melde mich dann sobald es mir möglich ist zurück, um ein Erstgesprächstermin zu vereinbaren oder um erste Fragen zu klären.

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Erstgespräch

Das Erstgepräch dient vor allem dazu, dass wir uns kennenlernen. Sie können in diesem Gespräch ihre Themen und Fragestellungen darstellen und ich erläutere Ihnen meine therapeutische Arbeistweise und den weiteren Ablauf. Es geht auch darum, dass Sie prüfen, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Umgekehrt prüfe ich, ob ich den Eindruck habe, Ihnen mit Ihrer persönlichen Problematik weiter helfen zu können.

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Weitere probatorische Sitzungen und Antragsstellung

Neben dem Erstgespräch werden vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt, in welchen die wichtigesten Informationen (Diagnostik, Lebens- und Lerngeschichte, Enstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell der Symptomatik, ect.) für eine Antragstellung bzw. für eine fundierte Therpieplanung erhobenen bzw. erarbeitet werden. Erst am Ende dieser Sitzungen entscheiden wir nochmals gemeinsam, ob wir weiter zusammenarbeiten wollen bzw. dies als zielführend erachten. Im Anschluss wird auf Wunsch ein Antrag bei der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle gestellt. Für die Antragstellung benötigen Sie die Formulare der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle, welche Sie sich auch schon Vorab zusenden lassen können. Meist ist für den Antrag auch ein sogenannter ärtzlicher Konsiliarbericht ihres Hausarztes oder eines Facharztes (Neurologe, Psychiater, ect.) erforderlich. Die genaueren Informationen hierzu entnehmen Sie den Unterlagen Ihrer Krankenkasse für die Antragsstellung. Gerne erläutere Ich Ihnen hierzu offene Fragen.   

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Therapieverlauf

Die Dauer einer Therapie ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der individuellen Thematik ab, umfasst jedoch meistens mindestens mehrere Monate. Die von Krankenkassen und Beihilfe festgelegten Kurzzeittherapien umfassen 25 Sitzungen, Langzeittherapien 45 Sitzungen. Darüber hinaus können unter gewissen Umständen manchmal Verlängerungen nötig sein. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten. Zu Beginn der Therapie finden die Termine in der Regel wöchentlich statt. Im Lauf der Therapie werden die Abstände zwischen den Terminen meist schrittweise erhöht. 

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Therapiebeendigung

Üblicherweise werden die Sitzungen im Laufe der Therapie nach Erreichung der wichtigsten Therapieziele in zunehmend größeren zeitlichen Abständen geplant, um den Transfer der erarbeiten Erkenntnisse, neuen Muster und Kompetenzen in Ihren Alltag zu begleiten und zu verfestigen. Abschließend können je nach Wunsch Auffrischsitzungen nach mehreren Monaten geplant werden. Selbstverständlich haben Sie natürlich jederzeit selbst die Möglichkeit die Therapie zu beenden, sinnvoll ist es jedoch meist dies in gemeinsamer Absprache mittels schrittweiser Vergößerung der zeitlichen Abstände umzusetzten.

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