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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebürenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die wichtigesten Posten habe ich hier zusammen gestellt.

Ich rechne direkt mit Ihnen persönlich ab. Sie erhalten von mir monatlich eine Rechnung, welche Sie dann ggf. bei ihrer Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen können.

Abrechnung mit privaten Krankenkassen und der Beihilfestelle

In der Regel übernehmen private Krankenkassen sowie die Beihilfestelle die Kosten einer Therapie, wenn die Notwendigkeit in einem entsprechenden Antrag dargestellt wurde. Welcher Anteil der Kosten von den privaten Krankenkassen genau übernommen wird, hängt jedoch davon ab, welchen Tarif bzw. welche Modalitäten Sie in Ihrem persönlich abgeschlossen Vertrag vereinbart haben.  Informieren Sie sich doch vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden und lassen Sie sich ggf. schon die Unterlagen zur Antragsstellung zusenden.

Selbstzahler

Wenn Sie die Therapie lieber selbst zahlen wollen, ist dies selbstverständlich auch möglich. In diesem Fall müssen keine Informationen an die Krankenkasse gemeldet werden und Sie können ohne formale Beantragung kurzfristig direkt mit der Therapie beginnen.

Gesetzlich Versicherte

Ich verfüge über eine Kassenzulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zu jedem neuen Quartalsanfang Ihre Gesundheitskarte mit.

Ausfallhonorar

Bei nicht Einhaltung der Absagefrist von 24 Stunden, erhebe ich ein Ausfallhonorar vonn 100 Euro.

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